Messdienst ist mehr als Ablesen und Abrechnen. Für Eigentümer und Hausverwaltungen geht es um verlässliche Daten, saubere Prozesse und eine Abrechnung, die nachvollziehbar bleibt.
Ferntec unterstützt bei der digitalen Erfassung, Verwaltung und Abrechnung von Energie, Wasser und Rauchwarnmeldern. Wir verbinden Messtechnik, Gerätedaten, Abrechnung und Kommunikation zu einem Prozess, der im Bestand funktioniert und Ihren Verwaltungsaufwand reduziert.
Was wir übernehmen
- Auswahl geeigneter Erfassungsgeräte
- Lieferung und Montage der Messtechnik
- Geräteverwaltung inklusive Status- und Fristenübersicht
- Verbrauchserfassung für Energie und Wasser
- Heizkostenabrechnung
- Rauchwarnmeldermontage und regelmäßige Prüfung
- digitale Bereitstellung von Daten und Unterlagen
- unterjährige Verbrauchsinformation
- White-Label-Abrechnung für Hausverwaltungen
Wir arbeiten herstellerunabhängig. Dadurch können Geräte, Systeme und Prozesse passend zum Objekt ausgewählt werden, statt das Gebäude in ein starres System zu pressen.
Digital, papierlos und nachvollziehbar
Unsere Prozesse sind auf digitale Bearbeitung ausgelegt. Ablesewerte, Gerätedaten, Dokumente und Abrechnungsgrundlagen werden strukturiert geführt. Das reduziert Rückfragen, vermeidet Medienbrüche und schafft eine belastbare Grundlage für die spätere Optimierung des Energiebedarfs.
Die technische Infrastruktur wird auf eigenen Servern in Deutschland betrieben. Für Kunden bedeutet das kurze Wege, klare Zuständigkeiten und eine Lösung, die nicht nur abrechnet, sondern Daten nutzbar macht.
Mehrwert für Hausverwaltungen
Für Hausverwaltungen kann Ferntec im Hintergrund arbeiten. Auf Wunsch stellen wir Technik, Abrechnung und Prozesse bereit, während die Kommunikation unter dem Label der Verwaltung erfolgt.
Das ist besonders interessant, wenn Verwaltungen ihren Kunden einen professionellen Messdienst anbieten möchten, ohne selbst Geräteverwaltung, Fristen, Datenprüfung und Abrechnungstechnik aufbauen zu müssen.
Abrechnung in leichter Sprache verständlich machen
Abrechnungen müssen fachlich korrekt sein. Sie sollten aber auch verstanden werden. Deshalb denken wir die Darstellung der Ergebnisse mit.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Abrechnung in Leichter Sprache für Nutzer mit Beeinträchtigungen. Gerade in Wohnanlagen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf kann eine verständlichere Abrechnung Konflikte reduzieren und Akzeptanz schaffen.
Wissenswertes zum Messdienst
Die folgenden Hinweise dienen der praktischen Einordnung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt vom Gebäude, der technischen Ausstattung und der konkreten Vertrags- und Nutzungssituation ab.
Grundsätzlich Abrechnung nach Verbrauch
Bis auf wenige Ausnahmen hat die Abrechnung von Energie- und Wasserkosten nach Verbrauch zu erfolgen. (§4 HeizkostenV)
Die Wärmekosten werden grundsätzlich zwischen 50% und 70% nach Verbrauch verteilt.
Fernauslesbare Messtechnik
Seit 01.Dezember 2021 dürfen grundsätzlich nur noch fernauslesbare Erfassungsgeräte installiert werden. (§5 HeizkostenV)
Unterjährige Verbrauchsinformation
Nutzer haben seit 01. Januar 2022 einen Rechtsanspruch auf monatliche Mitteilung Ihrer Verbräuche und diverser Vergleichsinformationen. (§6a HeizkostenV)
Eichfristen
Messgeräte wie Wasser- oder Wärmemengenzähler unterliegen regelmäßig einer Eichfrist von 6 Jahren. Die Verwendung von nicht geeichten Messgeräten kann empfindliche Straf- und zivilrechtliche Nachteile haben. (Mess- und Eichverordnung – MessEV)
(Mess- und Eichgesetz – MessEG)
Rauchwarnmelder
Die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern verpflichtend. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
Ein Verstoß gegen die Ausstattungspflicht kann zu gravierenden zivil- und strafrechtlichen Folgen führen.
Datenschutz und Datenstandort
Verbrauchsdaten sind grundsätzlich persönliche Daten im Sinne der DSGVO. Ferntec setzt auf eigene Infrastruktur in Deutschland und klare Zuständigkeiten.
Sie möchten Messdienst oder Abrechnung neu aufstellen?
Wir prüfen Ihr Objekt, ordnen den Bestand ein und schlagen den passenden nächsten Schritt vor. Ein Austausch der bestehenden Messgeräte ist nicht immer zwingend notwendig.


