Stand: 27. Mai 2026. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist derzeit ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz.
Für private Hausbesitzer wird die Lage voraussichtlich flexibler, aber nicht automatisch einfacher. Das bisherige GEG hat stark über Vorgaben zum erneuerbaren Heizen gesteuert. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz will mehr Wahlfreiheit schaffen und Modernisierung pragmatischer machen. Wer sanieren muss, sollte deshalb nicht nur fragen, welche Heizung erlaubt ist, sondern welche Lösung über 15 bis 25 Jahre wirtschaftlich, förderfähig und technisch sinnvoll bleibt.
Warum das Thema wichtig ist
Viele private Eigentümer stehen vor denselben Fragen: Dach, Fenster, Fassade, Heizung oder Photovoltaik zuerst? Soll die alte Gasheizung noch einmal ersetzt werden? Lohnt sich eine Wärmepumpe im unsanierten Haus? Und was passiert mit Fördermitteln, wenn sich das Gesetz ändert?
Genau hier liegt der Unterschied zwischen politischer Schlagzeile und praktischer Sanierungsentscheidung. Mehr Technologieoffenheit klingt vordergründig gut. Für Hausbesitzer bedeutet sie aber auch: Die Verantwortung für eine saubere Gesamtrechnung wird größer. Und die wird bei einer neuen Öl- oder Gasheizung kaum positiv ausfallen, auch wenn die Investitionskosten leicht niedriger ausfallen.

Die Gegenüberstellung
| Thema | Bisheriges GEG | Geplantes GModG | Bedeutung für private Hausbesitzer |
|---|---|---|---|
| Grundlogik | Das GEG setzt stark auf energetische Mindeststandards und den Umstieg auf erneuerbares Heizen. | Der Gesetzentwurf will stärker auf Technologieoffenheit, Machbarkeit und Modernisierung im Bestand setzen. | Mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Verantwortung: Die günstigste Investition ist nicht automatisch die beste Langfristlösung. |
| Heizungstausch | Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe ist der zentrale Bezugspunkt. Im Bestand greifen Fristen eng zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung. | Die 65-Prozent-Vorgabe und bestimmte Betriebsverbote sollen entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen wären wieder zulässig. | Eine neue fossile Heizung kann wieder möglich sein. Trotzdem sollten Brennstoffpreise, CO₂-Kosten, Netzgebühren und Sanierungsfahrplan mitgerechnet werden. |
| Fossile Brennstoffe | Fossile Heizungen werden regulativ zunehmend unattraktiver, auch wenn bestehende Anlagen nicht pauschal sofort ausgetauscht werden müssen. | Fossile Heizungen bleiben möglich, müssen aber schrittweise klimafreundlichere biogene Brennstoffanteile einsetzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. | Die Anschaffung kann einfacher wirken, aber die laufenden Kosten und die ungeklärte Brennstoffverfügbarkeit werden zum Kernrisiko. |
| Förderung | Förderung ist ein wesentlicher Hebel, besonders für Heizungstausch und Effizienzsanierung. | Die Bundesförderung für den Heizungstausch soll laut BMWSB bis mindestens 2029 abgesichert werden. | Wer sanieren muss, sollte die Förderkulisse vor Auftragserteilung sauber prüfen. Erst planen, dann beauftragen. |
| Sanierungsstrategie | Das GEG zwingt viele Eigentümer, sich intensiver mit Gebäudehülle, Anlagen- und Heiztechnik zu befassen. | Die klaren Sanierungsvorgaben werden aufgeweicht. | Der beste Weg ist meistens ein Stufenplan: Gebäudehülle, Heizflächen, Wärmeerzeuger, PV und Betriebskosten gemeinsam betrachten. Dazu ist der ISFP das ideale Werkzeug. |
Was bedeutet das praktisch?
1. Eine neue Gas- oder Ölheizung wäre kein Freifahrtschein. Wenn fossile Heizungen wieder leichter eingebaut werden können, bleiben sie trotzdem langfristig risikobehaftet. Brennstoffpreise, CO₂-Kosten, Netzentgelte und der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe werden die Betriebskosten dramatisch erhöhen.
2. Die Gebäudehülle bleibt entscheidend. Ein schlecht gedämmtes Haus braucht dauerhaft viel Energie, egal ob die Wärme aus Gas, Öl, Pellets, Strom oder einer Wärmepumpe kommt. Wer Dach, Fenster, Kellerdecke oder Fassade sinnvoll verbessert, senkt den Energiebedarf und macht spätere Technikentscheidungen einfacher.
3. Die Wärmepumpe bleibt oft sinnvoll, aber nicht blind. Eine Wärmepumpe funktioniert besonders gut, wenn Heizflächen, Vorlauftemperaturen und Gebäudezustand passen. Manchmal reicht ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch einzelner Heizkörper. Manchmal ist zuerst eine Teilmodernisierung sinnvoll. Der Hausbesitzer kann die Eignung für die Wärmepumpe leicht testen: Wenn eine Vorlauftemperatur von etwa 55 °C ausreicht, um das Haus zu beheizen, funktioniert eine Wärmepumpe in vielen Fällen effizient.
4. Förderung entscheidet über Timing. Wenn Förderung bis mindestens 2029 abgesichert werden soll, ist das für Eigentümer wichtig. Trotzdem gilt: Förderbedingungen müssen vor Auftragserteilung geprüft werden. Wer zu früh unterschreibt, kann Förderchancen verlieren.
Ein einfacher Entscheidungsweg
Gebäude prüfen → Energiebedarf senken → Heizsystem vergleichen → Förderung klären → Umsetzung in sinnvollen Schritten planen.
Oder anders gesagt: Nicht die Heizung allein entscheidet, sondern das Zusammenspiel aus Gebäudezustand, Nutzungsverhalten, Investitionsbudget, Förderung und Betriebskosten.
Empfehlung für private Hausbesitzer
Keine Bauchentscheidung
Vor dem Heizungstausch den energetischen Zustand des Hauses bewerten lassen.
Varianten rechnen
Kurzfristig niedrige Investition und langfristig niedrige Betriebskosten gegenüberstellen.
Förderung zuerst
Förderbedingungen vor Auftragserteilung klären und dokumentieren.
Bei größerem Sanierungsbedarf hilft ein individueller Sanierungsfahrplan. Er macht aus Einzelmaßnahmen eine belastbare Modernisierungsstrategie. Hierbei hilft Ihnen Ihr Energieeffizienzexperte.
Fazit
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt vordergründig Druck aus der Heizungsfrage, ersetzt aber keine gute Planung. Für private Hausbesitzer verändert sich die tatsächliche Lage kaum: scheinbar mehr Optionen, mehr Zeit und mehr Spielraum. Gleichzeitig wird es wichtiger, wirtschaftlich sauber zu vergleichen. Wer nur die billigste neue Heizung betrachtet, hat langfristig hohe Betriebskosten. Wer das Haus als System betrachtet, hat die besseren Karten.
Quellen und weiterführende Informationen
BMWSB: Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz, Pressemitteilung vom 13.05.2026.
Bundesregierung: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen / Gebäudeenergiegesetz.
BMWSB: Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz.
Gesetze im Internet: Gebäudeenergiegesetz, aktueller Gesetzestext.